Andreas WeißFinanzplaner (EAFP)
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Gebäudewert & Vertrag · Fachartikel

Unterversicherung.
Passt der Vertrag noch zum Haus?

Warum Wiederherstellungskosten, korrekte Gebäudeangaben und Umbauten beim Versicherungsschutz zusammengehören.

Andreas Weiß · Finanzplaner (EAFP) · 31. Oktober 2026 · 4 Minuten Lesezeit

Was Unterversicherung bedeutet.

§ 75 VVG betrifft den Fall, dass die Versicherungssumme bei Eintritt des Versicherungsfalles erheblich niedriger ist als der Versicherungswert. Dann kann die Leistung im Verhältnis dieser beiden Werte begrenzt sein. Die gesetzliche Regelung ↗

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel: Bei einer Versicherungssumme von 400.000 Euro und einem Versicherungswert von 500.000 Euro beträgt das Verhältnis 80 Prozent. Auf einen angenommenen, grundsätzlich ersatzfähigen Schaden von 10.000 Euro angewendet ergeben sich 8.000 Euro. Das veranschaulicht nur die Verhältnisrechnung – ohne Unterversicherungsverzicht, Selbstbehalt oder weitere Vertragsregelungen. Es ist keine Schadenprognose.

Der Wertmaßstab muss zum Vertrag passen.

Bei einer Versicherung zum gleitenden Neuwert wird die Entwicklung der Baukosten berücksichtigt. Der GDV erklärt diesen Mechanismus als Schutz gegen ein schleichendes Zurückbleiben der versicherten Werte. Daraus folgt aber nicht, dass nachträgliche Veränderungen am Gebäude ohne Prüfung korrekt erfasst sind. Gleitenden Neuwert einordnen ↗

Ein Kaufpreis mit Grundstücksanteil ist kein verlässlicher Ersatz für die vertraglich vorgesehene Wertermittlung. Prüfen Sie, ob Ihr Tarif mit einer Versicherungssumme, einem Wohnflächenmodell oder anderen Gebäudemerkmalen arbeitet. Maßgeblich ist das vereinbarte Verfahren.

Einen vereinbarten Verzicht genau prüfen.

Ein vereinbarter Verzicht kann an Voraussetzungen geknüpft sein. Korrekte Ausgangsangaben und spätere Änderungen verdienen daher einen eigenen Blick. Die SparkassenVersicherung weist bei ihrer Erläuterung ausdrücklich auf die Bedeutung von Umbauten und angepassten Gebäudeangaben hin. Die Bedingungen Ihres eigenen Versicherers können davon abweichen. Hinweise zu Änderungen am Gebäude ↗

Diese Fragen helfen beim Abgleich.

  • Wie wurde der Versicherungswert beziehungsweise das Gebäude im Vertrag ermittelt und beschrieben?
  • Sind Anbauten, ausgebaute Flächen, Nebengebäude und eine geänderte Nutzung berücksichtigt?
  • Welche Voraussetzungen gelten für einen vereinbarten Unterversicherungsverzicht?
  • Wurden Änderungen gemeldet und im Versicherungsschein oder Nachtrag bestätigt?

Quellen & Einordnung

Quellenprüfung: 31. Oktober 2026. Allgemeine Erläuterung, keine individuelle Deckungs- oder Schadenentscheidung. Maßgeblich sind der konkrete Sachverhalt, der vereinbarte Vertrag und das geltende Recht. Die fachliche Vertragsprüfung erfolgt gemeinsam mit FINEX als Versicherungsmakler.

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