Andreas WeißFinanzplaner (EAFP)
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Leitungswasser · Fachartikel

Undichte Duschfugen.
Wann zahlt die Versicherung?

Warum eine undichte Fuge nicht automatisch ein versicherter Leitungswasserschaden ist – und welche Klausel geprüft werden sollte.

Andreas Weiß · Finanzplaner (EAFP) · 31. Oktober 2026 · 3 Minuten Lesezeit

Warum „Wasser aus der Dusche“ nicht genügt.

Der Bundesgerichtshof entschied am 20. Oktober 2021 im Verfahren IV ZR 236/20 über die dort vereinbarten VGB 2008. Für Nässeschäden durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand bestand danach kein Versicherungsschutz. Entscheidend war die in diesen Bedingungen beschriebene Austrittsquelle des Leitungswassers. Das Originalurteil lesen ↗

Das Urteil betrifft die ausgelegte Klausel. Es erlaubt weder die Aussage, jede heutige Wohngebäudeversicherung müsse einen solchen Schaden bezahlen, noch die Aussage, solche Schäden könnten vertraglich niemals eingeschlossen werden.

Eine besondere Erweiterung genau lesen.

Für die Prüfung Ihres Vertrags ist deshalb wichtig, ob eine ausdrückliche Erweiterung für undichte Fugen beziehungsweise den Duschbereich vereinbart wurde. Ihr Wortlaut sollte erkennen lassen, welche Situationen und welche Folgeschäden erfasst sind. Fragen Sie auch nach Grenzen, Selbstbeteiligung und Ausschlüssen.

Die Beseitigung der undichten Fuge ist von der Entschädigung für beschädigte versicherte Sachen zu unterscheiden. Eine Erweiterung für Folgeschäden ist nicht automatisch eine Zusage für sämtliche Wartungs- oder Instandsetzungskosten. Das muss die konkrete Vereinbarung beantworten.

Vier Fragen an Ihre Unterlagen.

  • Gibt es eine ausdrückliche Klausel zu undichten Fugen oder zum Duschbereich?
  • Welche baulichen Ausführungen und Schadenursachen umfasst sie?
  • Sind nur Folgeschäden oder auch einzelne Kosten der Ursachenbeseitigung erfasst?
  • Welche Entschädigungsgrenzen, Selbstbehalte oder sonstigen Voraussetzungen gelten?

Den Schaden sachlich dokumentieren.

Bei einem tatsächlichen Schaden sollte die Ursache fachlich geklärt und die weitere Vorgehensweise mit dem Versicherer abgestimmt werden. Fotos und Befunde können dabei helfen. Beschreiben Sie zunächst, was festgestellt wurde, statt die Versicherungsleistung allein aus der Bezeichnung „Wasserschaden“ abzuleiten.

Quellen & Einordnung

Quellenprüfung: 31. Oktober 2026. Allgemeine Erläuterung, keine individuelle Deckungs- oder Schadenentscheidung. Maßgeblich sind der konkrete Sachverhalt, der vereinbarte Vertrag und das geltende Recht. Die fachliche Vertragsprüfung erfolgt gemeinsam mit FINEX als Versicherungsmakler.

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